Manche Punkte gelten nur für Kleinunternehmer:innen oder nur für regelbesteuerte Selbstständige. Wähl aus, was auf dich zutrifft, dann blendet sich die Checkliste passend ein.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Nach §19 UStG kannst du dich als Selbstständige:r von der Umsatzsteuer befreien lassen, solange dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Du weist auf deinen Rechnungen dann keine Umsatzsteuer aus (mit dem Pflichthinweis „Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß §19 UStG") und musst dafür auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Im Gegenzug kannst du aber auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Anschaffungen zurückholen.
Wer darf das nutzen?
Dein Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr darfst du voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € Umsatz machen. Überschreitest du die 100.000-€-Grenze unterjährig, wechselst du automatisch noch im selben Jahr in die Regelbesteuerung.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, spürbar weniger Buchhaltungsaufwand
- Rechnungen wirken für Privatkund:innen günstiger, da kein USt-Aufschlag anfällt
- Einfacher, unbürokratischer Einstieg – besonders bei niedrigem Startumsatz
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Kein Vorsteuerabzug – bei eigenen Anschaffungen zahlst du die volle USt, ohne sie zurückzuholen
- Bei B2B-Kund:innen meist kein Preisvorteil (die holen sich die USt ohnehin zurück), kann dafür weniger etabliert wirken
- Bei Überschreiten der Grenzen automatischer, manchmal unangenehm kurzfristiger Wechsel in die Regelbesteuerung
Was passt zu mir?
Eher Kleinunternehmerregelung, wenn du überwiegend private Kund:innen hast, zu Beginn wenig investieren musst und einen niedrigen Umsatz erwartest.
Eher Regelbesteuerung, wenn du überwiegend B2B-Kund:innen hast, am Anfang größere Anschaffungen planst (Technik, Ausstattung – wegen des Vorsteuerabzugs) oder ohnehin absehbar über die Umsatzgrenze kommst.
Wie triffst du die Entscheidung?
Die Wahl triffst du beim „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beim Finanzamt (meist über ELSTER). Ein späterer Wechsel ist möglich: von der Kleinunternehmerregelung in die Regelbesteuerung jederzeit zum nächsten Jahr, umgekehrt bindet dich ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung in der Regel für 5 Jahre.